Barrierefrei & altersgerecht sanieren in Berlin: Maßnahmen und Förderung 2026

Barrierefrei und altersgerecht sanieren in Berlin: typische Maßnahmen nach DIN 18040-2, Förderung 2026 (KfW 455-B, Pflegekasse bis 4.180 €) und Aufzug-Nachrüstung im Altbau.

Berliner BaumarktVon Berat Murati··9 Min. Lesezeit

Barrierefrei oder altersgerecht zu sanieren heißt, Schwellen abzubauen, bodengleiche Duschen, breitere Türen und sichere Wege zu schaffen — als technischer Maßstab dient die DIN 18040-2. In Berlin sind dabei zwei Förderquellen entscheidend: der KfW-Zuschuss „Altersgerecht Umbauen" (455-B), der 2026 wieder beantragbar ist, und der Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Im Altbau kommt die Frage des Aufzugs hinzu. Dieser Ratgeber zeigt die Maßnahmen, die Förderung 2026 und die Berliner Besonderheiten.

Das Wichtigste in Kürze
  • Typische Maßnahmen: bodengleiche Dusche, Türverbreiterung, Schwellenabbau, Haltegriffe, Treppenlift oder Aufzug — Maßstab ist die DIN 18040-24
  • KfW-Zuschuss 455-B: seit 2026 wieder beantragbar, 10 % (max. 2.500 €) für Einzelmaßnahmen, 12,5 % (max. 6.250 €) für den Standard „Altersgerechtes Haus"2
  • Das KfW-455-B-Budget 2026 ist begrenzt und kann unterjährig ausgeschöpft sein — früh beantragen und Verfügbarkeit direkt bei der KfW prüfen
  • Pflegekasse: bis zu 4.180 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI), schon ab Pflegegrad 1 — Antrag vor Beginn stellen3
  • Im Berliner Altbau ist die Aufzug-Nachrüstung baulich und genehmigungsrechtlich anspruchsvoll (Milieuschutz, Denkmalschutz)

Welche Maßnahmen machen eine Wohnung barrierefrei?

Den technischen Rahmen setzt die DIN 18040-2. Sie legt die Planungsgrundlagen für barrierefreie Wohnungen fest — Bewegungsflächen, Türbreiten und schwellenlose Übergänge — und unterscheidet zwischen „barrierefrei" als Mindeststandard und „rollstuhlgerecht" mit höheren Anforderungen, etwa Bewegungsflächen von mindestens 150 mal 150 Zentimetern.4 Die häufigsten Maßnahmen in der Praxis:

  • Bodengleiche Dusche statt Wanne, rutschhemmend
  • Türverbreiterung und Abbau von Schwellen
  • Haltegriffe und sichere, stufenlose Wege
  • Treppenlift oder Aufzug für die Erschließung über Etagen
  • Unterfahrbare Küchen- und Sanitärbereiche (rollstuhlgerecht)

Welche Förderung gibt es 2026?

Zwei Quellen lassen sich nutzen — beide mit Antrag vor Beginn der Maßnahme:

KfW „Altersgerecht Umbauen"

Den Investitionszuschuss 455-B können Sie 2026 wieder beantragen, nachdem er 2025 ausgesetzt war: 10 Prozent der Kosten (maximal 2.500 Euro je Wohneinheit) für Einzelmaßnahmen und 12,5 Prozent (maximal 6.250 Euro) für den Standard „Altersgerechtes Haus".2 Wichtig: Das Budget für 2026 ist nach Branchenangaben knapp bemessen und kann unterjährig ausgeschöpft sein — beantragen Sie früh und prüfen Sie die Verfügbarkeit direkt bei der KfW. Alternativ oder ergänzend gibt es den zinsgünstigen Kredit 159 mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit; der Zinssatz ist tagesaktuell abzurufen.1

Zuschuss der Pflegekasse

Liegt ein Pflegegrad vor, zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI) — bereits ab Pflegegrad 1. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, kann jeder bis zu 4.180 Euro geltend machen, gedeckelt auf insgesamt 16.720 Euro.3 Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Ob sich KfW- und Pflegekassen-Zuschuss kombinieren lassen, hängt von der Abgrenzung der Maßnahmen ab — klären Sie das vor der Antragstellung mit beiden Stellen.

Aufzug und Umbau im Berliner Altbau

Ein Aufzug-Einbau ist im Berliner Gründerzeit-Altbau grundsätzlich möglich, aber baulich und genehmigungsrechtlich anspruchsvoll: Meist muss der Aufzug im Treppenauge oder als Anbau ergänzt werden. In den sozialen Erhaltungsgebieten ist der Eingriff genehmigungspflichtig, und bei Baudenkmalen kann der Denkmalschutz Anbauten an der Fassade einschränken.5 In einer Eigentümergemeinschaft kommt hinzu, dass der Aufzug Gemeinschaftseigentum betrifft und einen Beschluss braucht — barrierefreie Maßnahmen sind dabei privilegiert. Mehr dazu im Ratgeber zur Sanierung der Eigentumswohnung. Klären Sie Statik und Genehmigung früh mit Bezirksamt und Fachplaner.

Häufige Fragen

Gibt es 2026 wieder den KfW-Zuschuss fürs altersgerechte Umbauen?

Ja. Der KfW-Zuschuss 455-B ist seit 2026 wieder beantragbar, nachdem er 2025 ausgesetzt war. Er beträgt 10 Prozent der Kosten (max. 2.500 Euro je Wohneinheit) für Einzelmaßnahmen und 12,5 Prozent (max. 6.250 Euro) für den Standard „Altersgerechtes Haus". Das Budget für 2026 ist nach Branchenangaben knapp — Verfügbarkeit vor dem Umbau direkt bei der KfW prüfen und früh beantragen.

Was zahlt die Pflegekasse zum barrierefreien Umbau?

Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme als Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 1. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, kann jeder bis zu 4.180 Euro geltend machen, gedeckelt auf insgesamt 16.720 Euro. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Kann ich KfW-Zuschuss und Pflegekassen-Zuschuss kombinieren?

Im Einzelfall ist das möglich, aber die Programme schließen eine Doppelförderung für dieselben Kosten teilweise aus. Da sich Förderbedingungen ändern, sollten Sie die Kombination vor Antragstellung mit KfW und Pflegekasse klären — die Abgrenzung der Maßnahmen entscheidet über die maximale Förderung.

Was regelt die DIN 18040-2?

Sie legt die Planungsgrundlagen für barrierefreie Wohnungen fest — etwa Bewegungsflächen, Türbreiten und schwellenlose Übergänge. Sie unterscheidet „barrierefrei" (Mindeststandard) und „rollstuhlgerecht" (höhere Anforderung, z. B. Bewegungsflächen von mindestens 150 mal 150 Zentimetern). Die Norm ist der technische Maßstab für barrierefreie Umbauten.

Ist ein Aufzug-Einbau im Berliner Altbau möglich?

Grundsätzlich ja, aber baulich und genehmigungsrechtlich anspruchsvoll. In Berliner Gründerzeit-Häusern wird meist ein Aufzug im Treppenauge oder als Anbau ergänzt. In Milieuschutzgebieten ist der Eingriff genehmigungspflichtig, bei Baudenkmalen kann der Denkmalschutz Anbauten an der Fassade einschränken — frühzeitig mit Bezirksamt und Statiker klären.

Für die Umsetzung vermitteln wir Ihnen geprüfte Fachfirmen aus Berlin, die barrierefreie Umbauten umsetzen. Für eine erste Kosteneinschätzung nutzen Sie den Sanierungskostenrechner.

Quellen

  1. KfW, Altersgerecht Umbauen — Kredit (159), bis 50.000 € je Wohneinheit
  2. KfW, Altersgerecht Umbauen — Investitionszuschuss (455-B), 10 % bzw. 12,5 % (max. 2.500 € / 6.250 € je Wohneinheit), 2026 wieder verfügbar
  3. § 40 Abs. 4 SGB XI, Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis 4.180 € je Maßnahme, gedeckelt 16.720 €)
  4. DIN 18040-2, Barrierefreies Bauen — Planungsgrundlagen für Wohnungen (barrierefrei und rollstuhlgerecht)
  5. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin: Genehmigungspflicht für bauliche Eingriffe in sozialen Erhaltungsgebieten (Milieuschutz)

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